|
Offenes Feuer birgt große Risiken: Bei Trockenheit, starkem Wind oder unsachgemäßer Handhabung kann es für Menschen, Tiere, Natur und Infrastruktur schnell gefährlich werden.
Um ähnliche Einsätze wie den Waldbrand aus der vergangenen Woche zu vermeiden, wollen wir Sie über die geltenden Regeln bezüglich Brauchtumsfeuer informieren und an deren Einhaltung appellieren.
* Brauchtumsfeuer sind *NUR* am 4.4.2026 (Karsamstag) zwischen 15 und 3 Uhr zulässig.
* Ein Ausweichen auf den "kleinen Ostersonntag" ist nicht zulässig
* Bei Brauchtumsfeuern müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:
- 50m zu Gebäuden
- 50m zu öffentlichen Verkehrswegen
- 100m zu Energieversorgungsanlagen
- 40m zu Baumbeständen bzw. zu Wald
Lassen sie das Feuer nie unbeaufsichtigt und löschen sie es ab damit Glut durch Wind nicht erneut angefacht werden kann.
Abgesehen von gesetzlichen Bestimmungen zur Anzeigepflicht eines Brauchtumsfeuers an die zuständige Behörde (Gemeinde), wird um schriftliche Information an die Landesleitzentrale „Florian Steiermark“ per „Anmeldeformular“ ersucht. Dadurch können Fehlalarmierungen der Feuerwehr vermieden werden:
Wir wünschen Ihnen Frohe Ostern und bedanken uns für Ihre Mithilfe bei der Brandvorbeugung.
Quellen:
|